Gerade in den aktuellen Zeiten, in denen die Landwirtinnen und Landwirte mit steigenden Produktionskosten, schärferen Umweltauflagen und dem starken Preisdruck im Lebensmitteleinzelhandel zu kämpfen haben, bietet die Investition in Photovoltaik-Anlagen für viele eine vom Nahrungsmittelmarkt unabhängige und zusätzliche Einnahmequelle.

Landwirtschaftliche Gebäude wie Stall- oder Scheunendächer eigenen sich besonders gut für Photovoltaik-Anlagen, da diese eine sehr große Dachfläche aufweisen. Denn je mehr der einzelnen Photovoltaikmodule aufgestellt werden, desto günstiger wird der Solarstrom.

Der produzierte Strom kann den Strombedarf der landwirtschaftlichen Betriebe bis zu 100 Prozent decken, was vor allem bei den derzeit rasant steigenden Stromkosten ein entscheidender Faktor ist. Wer den erzeugten Solarstrom allerdings in das öffentliche Netz einspeist, erhält eine Einspeisungsvergütung. Dabei bekommt der Landwirt pro eingespeiste Kilowattstunde einen bestimmten Cent-Betrag.

Laut dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen bis 2030 80 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden (bmwi.de). Um dieses Ziel zu erreichen, sollen auch auf landwirtschaftlichen Freiflächen Solaranlagen installiert werden. Dieses Thema wird sehr kontrovers diskutiert.

Gegner der Photovoltaik-Freiflächenlagen führen an, dass Solaranlagen zu sehr in das Ökosystem eingreifen und Tiere und Pflanzen gefährden. Außerdem würde die für Lebens- und Futtermittelproduktion nutzbare Fläche verringert und das Landschaftsbild zerstört. Befürworter sehen in den Solaranlagen eine große Chance, besonders für Landwirte. Denn diese brauchen alternative Einkommensquellen, da mit der traditionellen Landwirtschaft kein ausreichendes Einkommen mehr erzielt werden kann. Zudem müssten auch Landwirte ihren Beitrag leisten, um die Energiewende zu schaffen.

Um zu verhindern, dass der Bau von Solaranlagen die landwirtschaftlich bewirtschaftete Nutzfläche verringert und dem Ökosystem schadet, gibt es einige Vorgaben. Zum Beispiel dürfen Photovoltaik-Freiflächenanlagen nur in sogenannten "benachteiligten Gebieten" errichtet werden. Dazu zählen Gebiete, in denen auf Grund ungünstiger Standort- oder Produktionsbedingungen die Aufgabe der Landbewirtschaft droht (bmwi-energie.de).

Eine Möglichkeit, den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Natur- und Artenschutz zusammenzubringen, ist das System der Agri-Photovoltaik. Dieses Verfahren soll die Produktion von Futter- und Nahrungsmittel sowie die Erzeugung von Strom auf derselben Fläche ermöglichen. Dazu werden Solaranlagen über landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet.

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