Noch strenger als bei den Milchkühen ist die Haltung von Schweinen durch die Schweinehaltungsverordnung geregelt.

Hier gibt es für jede Altersstufe bei Mastschweinen und für Sauenhaltung Vorschriften hinsichtlich Gruppengröße, Platzbedarf, Bodenbeschaffenheit, Klima und Beschäftigungsmaterial.

Beispielsweise dürfen Sauen nur noch während der kurzen Zeit der Besamung in Einzelhaltung untergebracht werden. Ansonsten leben sie gemeinsam in einer Gruppe und können sich frei bewegen. Ständig haben sie Zugang zu Futter und Wasser.

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