Kartoffel: So kommen neue Sorten auf den Markt – oder auch nicht

Ob eine neue Kartoffelsorte kommerziell angebaut und vermarktet werden darf, ist gesetzlich in Europa geregelt. In Deutschland entscheidet darüber das Bundessortenamt. Welches Verfahren eine Neuzüchtung dort durchläuft und welche Kriterien es für die Zulassung gibt, hat uns der zuständige Referatsleiter Dr. Richard Manthey erklärt.

Insgesamt 241 Kartoffelsorten (Speise- und Wirtschaftssorten) sind in Deutschland aktuell zugelassen. „Diese Zahl kann sich aber jederzeit ändern, wenn ein Antragsteller seine Zulassung zurückzieht“, schränkt Manthey ein. Notwendig ist eine Zulassung nur für den kommerziellen Anbau – um einerseits den Verbraucher zu schützen, andererseits den Erhalt von hochwertigem Saat- und Pflanzgut zu gewährleisten. „Im Kleingarten kann natürlich jeder privater Gärtner Pflanzgut mit seinen Nachbarn tauschen – das wird nicht kontrolliert.“

Hat ein Züchter eine neue Kartoffelsorte entwickelt, die zugelassen werden soll, startet er ein Antragsverfahren. Dafür wird das Pflanzgut beim Bundessortenamt vorgelegt und in einem zweijährigen Verfahren geprüft. Die Kriterien für eine Zulassung sind Dr. Manthey zufolge dabei:

 

 

 

 

 

 

 

Besteht die Kartoffelsorte in allen Kategorien, wird sie in die Sortenliste eingetragen und ist dann für zehn Jahre zugelassen. Die Kosten trägt der Züchter. „Wenn Sorten erst zugelassen und in der nationalen Sortenliste aufgeführt sind und nach ein paar Jahren nicht mehr, ist das in der Regel die Entscheidung des Züchters“, so der Experte. „Dann hat er keinen Antrag auf Verlängerung der Zulassung gestellt oder die Zulassung aktiv zurückgezogen.“ Wenn das passiere, sei oft ein mangelndes Interesse von Industrie und Käufern der Grund. Somit entscheiden also auch die Verbraucher, welche Sorten es in Zukunft weiterhin geben wird.

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